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Die apostolische Sukzession des Schwert-Bischofs

In folgendem gesammelten Material werden die verschiedenen Sukzessionslinien belegt, welche Bischof Hugh George DeWillmott-Newman, Patriarch von Glastonbury in Grossbritannien, auf sich vereinigt. Ebenfalls bestätigt wird darin, dass auf Erzbischof Maria Josef Thiesen von Köln über Alois Stumpfl diese Sukzessionen übertragen wurden. Eine weitere Konsekration, die Thiesen sub conditione vom alt-römisch-katholischen Bischof Thomas Tollenaar von Arnhem am 04.11.1951 empfangen hatte, bestätigt diesem unbestreitbar den Besitz der apostolischen Sukzession der armenisch-unierten und antiochenischen Linien. Der von Thiesen geweihte Bischof Johannes Brom konsekrierte Gerardus Franck, unter Assistenz von Thiesen sowie der Bischöfe Beyer und Smekal von Kiel, zum Bischof. Von Bischof Franck wurde der Schwert-Bischof Nikolaus Andreas Schneider zum Priester und am 24. August 1977 in Sittard (Niederlanden) zum Bischof konsekriert.

Verlässliche Zeugen seiner Bischofsweihe gehören heute der von ihm gegründeten Neuchristen-Vereinigung an.

Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir alle gesicherten Sukzessionslisten in der Reihenfolge der Konsekration der Bischöfe geordnet und von 1 bis 14 nummeriert.

Ewiger Wächter

MOSSMANN, LEE und SECCOMBE, denen eine dreifache Sukzession bescheinigt wird, nämlich:

In 14 verschiedenen Linien zeigen sich 7 Sukzessionen als gesichert, wovon lediglich eine apostolische Sukzession für die Gültigkeit der Nachfolge der Apostel genügt. Im Anhang dazu die Übersicht der 14 Linien im Vergleich. Keine zusätzliche Bestätigung besitzen wir für die in der “Corporate Reunionis” genannten 3 Bischöfe anglikanischer Abstammung:

die griechisch-(byzantinische), die syrisch-melchitische und die römisch-katholische. Den Angaben nach wurden Mossmann und Lee von der römisch-katholischen Kirche als gültig aufgenommen. Somit würden diese Sukzessionen auf DeWillmott-Newman und dessen Nachfolgern zutreffen.

Wer an der Gültigkeit der Weihe des Schwert-Bischofs aus irgendwelchen Gründen Zweifel anbringen möchte, dem empfehlen wir, die nachfolgend von F. W. Haack betonte “Sukzession der reinen apostolischen Lehre” beim Schwert-Bischof persönlich zu prüfen.

Weiters verweisen wir auf ein von Mag. Helmut Deixler aus Wien am 13.12.1985 verfasstes kirchenrechtliches Gutachten betreffend der Gültigkeit der Bischofsweihe des Schwert-Bischofs Nikolaus Andreas Schneider.

Die verschiedenen Sukzessionslinien
 

  1. Armenisch Unierte Sukzessionslinie

  2. Antiochenische Sukzessionslinie

  3. Chaldäisch Unierte Sukzessionslinie

  4. Syrisch-chaldäische Sukzessionslinie

  5. Römische Sukzessionslinie

  6. Syrisch-Antiochenische Sukzessionslinie

  7. Altkatholische Sukzessionslinie I.

  8. Anglikanische Sukzessionslinie

  9. Altkatholische Sukzessionslinie II.

10. Apostolische Sukzessionslinie

11. Antiochenische Sukzessionslinie

12. Syrisch-Gallikanische Sukzessionslinie

13. Antiochenische Sukzessionslinie

14. Syrisch-Gallikanische Sukzessionslinie II.

Wesentliche Sukzessionslinien